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Fristen

Alle wichtigen Termine und Übergangsfristen zum europäischen Cyber Resilience Act (CRA) im übersichtlichen Zeitplan. Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Pflichten.

10.12.2024Vergangen

CRA in Kraft getreten

Die Verordnung (EU) 2024/2847 ist in Kraft; die Pflichten gelten gestaffelt.

11.06.2026Vergangen

Notifizierte Stellen starten

Vorschriften zu notifizierten Stellen anwendbar; erste Konformitätsbewertungsstellen nehmen die Arbeit auf.

11.09.2026Noch ... Tage

Meldepflichten (Art. 14)

Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle: 24 h Frühwarnung, 72 h Meldung, Abschlussbericht — über die ENISA Single Reporting Platform.

11.12.2026

Ausreichende Prüfkapazitäten

Mitgliedstaaten stellen eine ausreichende Zahl notifizierter Stellen sicher (Art. 35 Abs. 2).

11.12.2027

Volle Anwendbarkeit

Alle CRA-Anforderungen gelten: Anhang I vor Inverkehrbringen, Schwachstellenbehandlung im Lebenszyklus, Transparenz, CE-Kennzeichnung.

Diese Inhalte sind eine allgemeine, automatisiert aufbereitete Information auf Basis der Verordnung (EU) 2024/2847 und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Stand der Datenbasis: 08.07.2026.