Fristen
Alle wichtigen Termine und Übergangsfristen zum europäischen Cyber Resilience Act (CRA) im übersichtlichen Zeitplan. Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Pflichten.
CRA in Kraft getreten
Die Verordnung (EU) 2024/2847 ist in Kraft; die Pflichten gelten gestaffelt.
Notifizierte Stellen starten
Vorschriften zu notifizierten Stellen anwendbar; erste Konformitätsbewertungsstellen nehmen die Arbeit auf.
Meldepflichten (Art. 14)
Aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle: 24 h Frühwarnung, 72 h Meldung, Abschlussbericht — über die ENISA Single Reporting Platform.
Ausreichende Prüfkapazitäten
Mitgliedstaaten stellen eine ausreichende Zahl notifizierter Stellen sicher (Art. 35 Abs. 2).
Volle Anwendbarkeit
Alle CRA-Anforderungen gelten: Anhang I vor Inverkehrbringen, Schwachstellenbehandlung im Lebenszyklus, Transparenz, CE-Kennzeichnung.
Diese Inhalte sind eine allgemeine, automatisiert aufbereitete Information auf Basis der Verordnung (EU) 2024/2847 und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Stand der Datenbasis: 08.07.2026.