Artikel 8: Kritische Produkte mit digitalen Elementen
Zusammenfassung
Artikel 8 betrifft Produkte mit Kernfunktionen aus Anhang IV. Eine Zertifikatspflicht kann über delegierte Rechtsakte festgelegt werden.
Kernpunkt
Artikel 8 ist für kritische Produkte relevant. Die aktuelle Datenbasis enthält drei Anhang-IV-Kategorien; ob ein konkretes Produkt verpflichtend zertifiziert werden muss, hängt von weiteren Rechtsakten ab.
In der Praxis
Bei möglicher Anhang-IV-Nähe sollte die Klassifizierung vorsichtig dokumentiert und der Stand delegierter Rechtsakte beobachtet werden.
Quellen
- Art. 8, CELEX 32024R2847
- Anhang IV, CELEX 32024R2847
- MD/reference/VERIFICATION-3.1.md §Pflichten und Klassifizierung
Weiterführende Artikel
Diese Inhalte sind eine allgemeine, automatisiert aufbereitete Information auf Basis der Verordnung (EU) 2024/2847 und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Stand der Datenbasis: 08.07.2026.