Zum Hauptinhalt springen
Menü öffnen

Artikel 32: Konformitätsbewertungsverfahren

Zusammenfassung

Artikel 32 beschreibt, wie Konformität mit Anhang I nachgewiesen wird. Für wichtige Produkte hängen die Wege von Klasse I oder Klasse II und den angewandten Standards/Zertifikaten ab.

In der Praxis

Quellen

  • Art. 32, CELEX 32024R2847
  • MD/reference/VERIFICATION-3.1.md §Pflichten und Klassifizierung

Weiterführende Artikel

Diese Inhalte sind eine allgemeine, automatisiert aufbereitete Information auf Basis der Verordnung (EU) 2024/2847 und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Stand der Datenbasis: 08.07.2026.