Artikel 32: Konformitätsbewertungsverfahren
Zusammenfassung
Artikel 32 beschreibt, wie Konformität mit Anhang I nachgewiesen wird. Für wichtige Produkte hängen die Wege von Klasse I oder Klasse II und den angewandten Standards/Zertifikaten ab.
Kernpunkt
Artikel 32 nennt das interne Kontrollverfahren, EU-Baumusterprüfung mit anschließender Konformität, umfassende Qualitätssicherung und verfügbare europäische Zertifizierungsschemata. Für Klasse I und II gelten zusätzliche Vorgaben.
In der Praxis
Die Klassifizierung aus Anhang III und IV sollte vor Auswahl des Konformitätswegs dokumentiert werden.
Quellen
- Art. 32, CELEX 32024R2847
- MD/reference/VERIFICATION-3.1.md §Pflichten und Klassifizierung
Weiterführende Artikel
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