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Artikel 2: Anwendungsbereich und Ausnahmen

Zusammenfassung

Artikel 2 knüpft an Produkte mit digitalen Elementen mit direkter oder indirekter Datenverbindung an und enthält mehrere sektorale Ausnahmen.

In der Praxis

Häufige Fragen

Sind alle vernetzten Angebote automatisch im CRA?

Nein. Artikel 2 ist nur ein Teil der Prüfung; Definitionen, Bereitstellungskontext und Ausnahmen müssen ebenfalls geprüft werden.

Quellen

  • Art. 2, CELEX 32024R2847
  • MD/reference/VERIFICATION-3.1.md §Anwendungsbereich, Ausnahmen, Rollen

Weiterführende Artikel

Diese Inhalte sind eine allgemeine, automatisiert aufbereitete Information auf Basis der Verordnung (EU) 2024/2847 und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Stand der Datenbasis: 08.07.2026.