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Artikel 1: Gegenstand

Zusammenfassung

Artikel 1 beschreibt, welche Regelungsbereiche der CRA umfasst: Produkte mit digitalen Elementen, Cybersicherheitsanforderungen, Verfahren zur Schwachstellenbehandlung und Marktüberwachung.

In der Praxis

Quellen

  • Art. 1, CELEX 32024R2847

Weiterführende Artikel

Diese Inhalte sind eine allgemeine, automatisiert aufbereitete Information auf Basis der Verordnung (EU) 2024/2847 und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Stand der Datenbasis: 08.07.2026.