Artikel 3: Begriffsbestimmungen
Zusammenfassung
Artikel 3 liefert die Begriffe, die der CRA-Check verwendet. Wichtig sind Produkt mit digitalen Elementen, Datenfernverarbeitung, Rollen und wesentliche Änderung.
Kernpunkt
Artikel 3 definiert unter anderem Produkte mit digitalen Elementen, Datenfernverarbeitung, Hersteller, Einführer, Händler, Open-Source-Stewards und wesentliche Änderung. Diese Definitionen bestimmen, wie spätere Pflichten eingeordnet werden.
In der Praxis
Für die Praxis sollten Rollen und Änderungen dokumentiert werden, bevor Pflichten aus Artikel 13, 19, 20 oder 24 abgeleitet werden.
Quellen
- Art. 3, CELEX 32024R2847
- MD/reference/VERIFICATION-3.1.md §Anwendungsbereich, Ausnahmen, Rollen
Weiterführende Artikel
Diese Inhalte sind eine allgemeine, automatisiert aufbereitete Information auf Basis der Verordnung (EU) 2024/2847 und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG. Stand der Datenbasis: 08.07.2026.