Artikel 24: Open-Source-Stewards
Zusammenfassung
Artikel 24 betrifft Verwalter quelloffener Software. Belegt sind eine dokumentierte Cybersicherheitsstrategie, Kooperation mit Marktüberwachung und eingeschränkte Art.-14-Bezüge.
Kernpunkt
Artikel 24 beschreibt ein eigenes Steward-Regime. Nach der 3.1b-Korrektur wird der Steward-Pfad im Checker im wirtschaftlichen Kontext geführt und nicht mehr unter rein nicht-kommerzieller Bereitstellung.
In der Praxis
Organisationen mit Steward-Nähe sollten ihre Rolle, unterstützte Produkte, Cybersicherheitsstrategie und Kooperationsprozesse dokumentieren.
Quellen
- Art. 24, CELEX 32024R2847
- Erwägungsgrund 19, CELEX 32024R2847
- MD/reference/VERIFICATION-3.1.md §Steward-Befund
Weiterführende Artikel
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