Artikel 7: Wichtige Produkte mit digitalen Elementen
Zusammenfassung
Artikel 7 verknüpft wichtige Produkte mit den Kernfunktionen der Kategorien aus Anhang III. Die bloße Integration einer solchen Komponente reicht für sich genommen nicht aus.
Kernpunkt
Artikel 7 verweist auf Anhang III und die Klassen I und II. Für den Checker ist wichtig, dass die Kernfunktion des Produkts zählt und eine integrierte Komponente allein nicht automatisch die Einstufung des Gesamtprodukts bestimmt.
In der Praxis
Produktteams sollten die Kernfunktion des Gesamtprodukts dokumentieren und gegen die 19 Klasse-I- sowie 4 Klasse-II-Kategorien aus Anhang III prüfen.
Quellen
- Art. 7, CELEX 32024R2847
- Anhang III, CELEX 32024R2847
- MD/reference/VERIFICATION-3.1.md §Produktklassen
Weiterführende Artikel
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